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Unsere Tätigkeitsfelder

Rechtliche Betreuung durch eine berufliche Betreuerin

Wenn eine Person ihre persönlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, kann das zuständige Amtsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Grundlage hierfür ist das deutsche Betreuungsrecht.

Als berufliche Betreuerin übernehme ich in diesem Fall die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person und handle stets in ihrem Interesse. Dabei orientiere ich mich an ihrem individuellen Willen sowie an ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen – so, wie sie selbst entscheiden würde, wenn sie dazu in der Lage wäre.

Je nach Unterstützungsbedarf legt das Amtsgericht sogenannte Aufgabenkreise fest. Diese bestimmen, in welchen Bereichen ich tätig werde. Dazu können unter anderem die Vermögenssorge, die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Entscheidung über eine Unterbringung, Wohnungsangelegenheiten sowie die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte gehören. Die Betreuung kann sich auf einzelne oder mehrere dieser Aufgabenbereiche beziehen – immer abhängig vom individuellen Hilfebedarf.

Im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise vertrete ich die Interessen der betreuten Person sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Die rechtliche Betreuung wird regelmäßig überprüft. In der jährlichen Überprüfung wird gemeinsam mit dem Amtsgericht besprochen, ob die festgelegten Aufgabenbereiche weiterhin erforderlich sind oder angepasst werden müssen. So können einzelne Aufgabenkreise entfallen, erweitert oder neu hinzugefügt werden. Ziel der rechtlichen Betreuung ist es stets, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu wahren und gleichzeitig die notwendige Unterstützung sicherzustellen.

Tätigkeiten, die wir übernehmen

Verfahrenspflegschaften

Ein/e Verfahrenspfleger/in wird bei Betreuungsverfahren und bei Unterbringungsverfahren – z.B. wenn eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet ist – vom Vormundschaftsgericht bestellt.

Als Verfahrenspflegerin vertrete ich die Interessen der betroffenen Person, ich unterstehe dabei nicht der Weisung des Gerichts. Ich habe ein Recht auf Akteneinsicht und Information über alle das Verfahren betreffenden Daten und Fakten. Ich kann beim Vormundschaftsgericht Rechtsmittel einlegen, Anträge stellen und an den Anhörungen teilnehmen. Ich erläutere dem/ der Betroffenen das gerichtliche Verfahren, die Inhalte und Mitteilungen des Gerichts und leite seine/ ihre Wünsche an das Gericht weiter.
Eine anschließende Bestellung zur Berufsbetreuerin sollte ausgeschlossen sein.

Vormundschaften und Pflegschaften

für Kinder und Jugendliche

Als Vormund übernehme ich die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes – analog der elterlichen Sorge. Neben der rechtlichen Vertretung übernimmt der Vormund die Hilfeplanung zusammen mit dem Kind, den weiteren am Hilfeprozess Beteiligten wie z.B. den Pflegeeltern oder Heimen, und den Mitarbeitern des Jugendamtes als Kostenträger. Voraussetzung ist die aktive Gestaltung einer Beziehung zum Kind. Der Vormund ist sein Ansprechpartner und muss engen Kontakt zu ihm halten. Ich verfüge über die dafür notwendigen fundierten psychologischen sowie pädagogischen Kenntnisse.
Wie Betreuungen werden auch Pflegschaften für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet, z.B. für die Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitssorge. Häufig wurde vorher in einem Sorgerechtsverfahren die elterliche Sorge entzogen oder eingeschränkt.

Verfahrenspflegschaften

für Kinder und Jugendliche ("Anwalt des Kindes")

Bei Verfahren an Familien- und Vormundschaftsgerichten kann ich als Verfahrenspflegerin eingesetzt werden. Besonders wenn es um das Sorgerecht geht, brauchen die Kinder und Jugendlichen eine verlässliche Person an ihrer Seite, die ihre Interessen im Gerichtsverfahren vertritt, aber auch ihr persönlicher Ansprechpartner ist. Als Verfahrenspflegerin sorge ich dafür, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte, wie Beteiligung, Anhörung oder Beschwerde, wahrnehmen können. Auch hierfür sind meine  psychologischen und pädagogischen Kenntnisse wichtig.

Budgetassistenz

Mit der Einführung der Persönlichen Budgets in der Sozialgesetzgebung gewinnt auch hier kompetente Unterstützung immer mehr Bedeutung. In der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und in der Pflege, aber auch in der gesetzlichen Sozialversicherung und in der Arbeitsförderung soll durch Ermittlung des individuellen Bedarfs die Autonomie der Betroffenen gestärkt werden. Weil jedoch kranke oder behinderte Menschen, aber auch Minderjährige oft nicht in der Lage sind, sich um die notwendigen Unterstützungsleistungen zu kümmern, sieht das Gesetz eine so genannte Budgetassistenz vor. Sie umfasst Beratung, Unterstützung und die Koordination der erhaltenen Leistungen.

Insolvenzberatung

Insolvenzberatung und die Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren lagen bisher in den Händen der Freien Wohlfahrtspflege. In einigen Bundesländern können jetzt auch andere anerkannte Stellen damit betraut werden. Neben der Beratung gehören die Prüfung und Begleitung von außergerichtlichen Insolvenzverfahren zu diesem Aufgabenbereich. Als staatlich anerkannte Insolvenzberaterin stelle ich einen Insolvenzplan auf, verhandele mit Gläubigern und überwache das Verfahren.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Gerne beraten wir Sie persönlich, diskret und kompetent rund um das Thema rechtliche Betreuung.