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Betreuungsbüro Karin Muster

Kompetente Betreuung mit Herz und Verstand.

Herzlich willkommen in unserem Betreuungsbüro

Durch eine professionelle Büroorganisation und vor allem durch die Mitarbeit meiner Büroassistentin Helga Helferlein können wir die Anliegen meiner Betreuten reibungslos bearbeiten. Während meiner Sprechzeiten können Sie mich in meinem Büro besuchen.

Sprechzeiten:

Jeden Montag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr oder nach Absprache erreichen Sie mich in meinem Betreuungsbüro in der Musterstraße 13.

Wenn Sie mich vorher telefonisch über Ihren Besuch informieren, kann ich mich darauf vorbereiten und die nötigen Unterlagen bereitlegen. Zögern Sie also nicht zum Telefon zu greifen:

Tel. (0123) 456789

Ihre Ansprechpartner

in allen Betreuungsfragen

Karin Muster

Diplom-Sozialpädagogin (FH), Bürokauffrau als Berufsbetreuerin tätig seit 1997

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer e.V.,
eingetragen im Qualitätsregister des BdB seit 2006.

Fortbildung zur qualifizierten Budgetassistentin, diverse regelmäßige Fortbildungen zu betreuungsrelevanten Fragen


Autorin von Fachartikeln und Mitherausgeberin mehrerer Bücher zum Themengebiet Betreuung.

Spezialgebiete:

Schuldnerberatung
Persönliches Budget
Suchtberatung

Klaus Muster

Sozialpädagoge (FH), Berufsbetreuer tätig seit 2000

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer e.V.,
eingetragen im Qualitätsregister des BdB seit 2009.

Fortbildung zur qualifizierten Budgetassistentin, diverse regelmäßige Fortbildungen zu betreuungsrelevanten Fragen

 

Spezialgebiete:

Suchtberatung

Auf uns können Sie zählen.

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken,  Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe Telefonate und Schriftverkehr durch. Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne des freien Willens der Betreuten. Wo möglich, unterstütze ich sie darin, dass ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt wird.

Anfahrt zum Betreuungsbüro

Ihr Weg zu mir!

Da Musterstadt ein frei erfundener Ort ist, ist er natürlich nicht leicht zu finden. Gehen Sie erst nach Cuxhaven. Wenn Sie dort an den Strand gehen, sehen Sie schon von weitem die Insel Neuwerk. Gehen Sie nur bei Ebbe, sonst bekommen Sie nasse Füsse (die bleiben allerdings auch bei Niedrigwasser nicht aus). Wenn Sie dort angekommen sind, suchen Sie den Weg nach Phantasia. Dort werden Sie Musterstadt sofort finden.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Neuwerk ist nur per Wattwagen erreichbar. Den Weg nach Phantasia müssen Sie schon selber finden, da bringt Sie kein Verkehrsmittel hin.

Dieses Element verwendet Google Maps.
Hierbei werden Daten von und auf den Google Server übertragen.

Gut zu wissen:

Was gehört nicht zu meinen Aufgaben

Als Betreuerin bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Soweit vom Gericht so angeordnet, organisiere ich jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt.

Wie bekommt man eine Betreuerin/ einen Betreuer?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten. In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtung oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist. Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, unter Umständen auch gegen den Willen des/ der Betroffenen.

Wann endet eine Betreuung?

Die Auflösung einer Betreuung kann durch den Betreuten oder den/ die Betreuer/in angeregt werden. Wenn die betreute Person, ihr/e Betreuer/in und das Vormundschaftsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung.
Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Vormundschaftsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des/ der Betroffenen aufrechterhalten.
Die Vormundschaftsgerichte sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Fall nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren.