Verfahrenspflegschaften für Kinder und Jugendliche ("Anwalt des Kindes")

Bei Verfahren an Familien- und Vormundschaftsgerichten kann ich als Verfahrenspflegerin eingesetzt werden. Besonders wenn es um das Sorgerecht geht, brauchen die Kinder und Jugendlichen eine verlässliche Person an ihrer Seite, die ihre Interessen im Gerichtsverfahren vertritt, aber auch ihr persönlicher Ansprechpartner ist. Als Verfahrenspflegerin sorge ich dafür, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte, wie Beteiligung, Anhörung oder Beschwerde, wahrnehmen können. Auch hierfür sind meine  psychologischen und pädagogischen Kenntnisse wichtig.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen