Mit der Einführung der Persönlichen Budgets in der Sozialgesetzgebung gewinnt auch hier kompetente Unterstützung immer mehr Bedeutung. In der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und in der Pflege, aber auch in der gesetzlichen Sozialversicherung und in der Arbeitsförderung soll durch Ermittlung des individuellen Bedarfs die Autonomie der Betroffenen gestärkt werden. Weil jedoch kranke oder behinderte Menschen, aber auch Minderjährige oft nicht in der Lage sind, sich um die notwendigen Unterstützungsleistungen zu kümmern, sieht das Gesetz eine so genannte Budgetassistenz vor. Sie umfasst Beratung, Unterstützung und die Koordination der erhaltenen Leistungen.
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