Insolvenzberatung

Insolvenzberatung und die Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren lagen bisher in den Händen der Freien Wohlfahrtspflege. In einigen Bundesländern können jetzt auch andere anerkannte Stellen damit betraut werden. Neben der Beratung gehören die Prüfung und Begleitung von außergerichtlichen Insolvenzverfahren zu diesem Aufgabenbereich. Als staatlich anerkannte Insolvenzberaterin stelle ich einen Insolvenzplan auf, verhandele mit Gläubigern und überwache das Verfahren.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen